Wer als Nicht-Schweizer das erste Mal mit einem Mietwagen die Schweiz durchquert, dem fallen vermutlich die zahlreichen Strassenmarkierungen in unterschiedlichen Signalfarben ins Auge. Manche Markierungen auf dem Asphalt sind deutschen Autofahrern nicht geläufig. Andere aber schon. Sie ähneln den in Deutschland verwendeten Markierungen. Die Schweizer Farbencodes sollte man als Autofahrer jedoch kennen. Die normalen Strassenmarkierungen werden in der Schweiz in Weiss, für Baustellen in Orange und für Fahrräder in Rot und alle anderen in Blau oder Gelb ausgeführt. Was diese Farbencodes bedeuten, sollten Autofahrer*innen verinnerlichen.
Es existieren bestimmte rechtliche Anforderungen an die verschiedenen Schweizer Fahrbahnmarkierungen. Für jede einzelne Markierung im Strassenverkehr gilt eine gesonderte Richtlinie. Möglicherweise erlassen einige Schweizer Kantone darüber hinaus eigene Richtlinien. Markierungen auf der Fahrbahn müssen gemäß der Normenvorschriften VSS bzw. ASTRA aufgebracht werden. Diese Richtlinien stellen sicher, dass überall exakt dieselben Standards an Markierungen im Strassenverkehr gelten. Die Linien, Symbole, Beschriftungen und Zeichen müssen bestimmten Massen, verlässlichen Rutschwerten oder Leuchtwerten genügen.
Sämtliche Linien oder Beschriftungen müssen zudem absolute Klarheit für alle Autofahrer in der Schweiz mit sich bringen. Asphalt-Markierungen, die unklar, irreführend, missverständlich oder kaum noch erkennbar sind, erhöhen die Risiken für Unfälle. Sie müssen erneuert werden, bevor sie das Unfallaufkommen erhöhen. Die geltenden Richtlinien und Vorschriften in der Schweiz stellen kein Problem für das auf Fahrbahnmarkierungen, Signalisationen, Hallen- und Flächenreinigungen sowie Spielfeldmarkierungen spezialisierte Unternehmen Alois Püntener AG dar.
Die Mitarbeiter dieses Unternehmens mit Sitz in Henau im Kanton St. Gallen sind für die richtliniengetreue Ausführung von
- Leitlinie
- Sicherheitsline
- Vorwarnlinie
- Wartelinie / Haltebalken
- Führungslinie
- Doppelte Sicherheitslinie
- Wartelinie
- Randline
- Buszickzack
- sowie Parkverbots- und Halteverbotslinien
zuständig. Schon an dieser Liste lässt sich ablesen, wie viele unterschiedliche Linien eine verkehrstechnische Bedeutung haben. Bestimmte Linien dürfen nie, andere hingegen mit der gebotenen Vorsicht überfahren werden. Zusätzlich obliegt dem Unternehmen Alois Püntener auch die Ausführung von Einspur- oder Abweispfeilen, sowie die deutliche Markierung von Bus-Streifen, Radstreifen und Fussgängerstreifen. Zudem müssen auch Längsstreifen und Sperrflächen, Parkfelder und Parkverbotsfelder markiert werden, damit der Verkehr immer in sicheren Bahnen läuft.
Firmenchef Alois Püntener hatte sich 1986 erstmals mit diesem Thema befasst. Er war fasziniert und wagte 1989 zusammen mit seiner Frau den Schritt in die Selbstständigkeit. Schon 1997 konnte das Unternehmen als Aktiengesellschaft firmieren. Der Firmensitz wurde 2001 nach Henau verlegt. Mittlerweile arbeiten alle Kinder des Firmengründers und ein Schwiegersohn im Unternehmen mit. Der Mitarbeiterstab der Alois Püntener AG hat sich ebenso dem steigenden Auftragsvolumen und Anforderungen angepasst wie der Fuhrpark oder die speziellen Maschinen und Gerätschaften, die für die Herstellung normengerechter Markierungen notwendig sind.
Markierungen auf der Fahrbahn erfüllen zahlreiche Aufgaben
Jede der oben genannten Markierungen auf dem Asphalt muss normgerecht und mit der notwendigen Expertise ausgeführt werden, damit sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die jeweils geltenden Richtlinien für Strassenmarkierungen werden in der Schweiz vom “Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation” (UVEK) erlassen. Diese Richtlinien und Vorgaben ordnen die Verkehrsführung. Die Markierungen auf Verkehrswegen müssen gut verständlich und leicht erkennbar sein – auch nachts, bei dichtem Nebel oder bei strömendem Regen. Die unterschiedlichen Markierungen auf den Schweizer Strassen tragen zur Verkehrssicherheit bei.
Die auf den Strassenbelag oder andere Untergründe aufgebrachten Materialien müssen kontrastreich ausfallen. Sie müssen gegebenenfalls klimatische Extreme, Vollbremsungen und den Abrieb tausender Fahrzeuge pro Tag aushalten können. Das gilt auch für Bodenmarkierungen in Schweizer Werkshallen, in denen Gabelstapler und Hubwagen unterwegs sind. Wir kennzeichnen sämtliche Untergründe – das ist unsere Stärke.
Besonders wichtig ist bei Markierungen auf Asphalt oder Beton (Beton benötigt manchmal eine Vorbehandlung) eine ausreichende Retroreflektion. Reflektierende Glasperlen sollen auch bei schlechter Sicht Klarheit über die Wegeführung oder über mögliche Gefahren auf der Strecke geben. So sorgen gut sichtbare temporäre Bodenmarkierungen in der Schweiz dafür, dass der Verkehr um Baustellen oder Umleitungen um Unfallfahrzeuge herumgeleitet wird. Nach Ende der Arbeiten müssen die temporären Markierungen auf dem Strassenbelag wieder restlos entfernt werden können. Sie heben sich aus Sicherheitsgründen farblich von den normalen Markierungen ab.
Ein Unternehmen mit der nötigen Expertise: Alois Püntener
Die Alois Püntener AG sorgt als eines der führenden Unternehmen in der Schweiz seit 30 Jahren dafür, dass die beauftragten Strassenbeschriftungen oder -markierungen normenkonform auf der Fahrbahn aufgemalt werden. Die normale Farbe der Fahrbahnmarkierungen in der Schweiz ist Weiss und die Radwege sind gelb. Für schwer sehbehinderte oder blinde Menschen können an besonders gefährlichen Stellen tastbare Leitsysteme eingerichtet werden, die den Übergang zur Strasse fühlbar machen.
Sowohl Behörden als auch Unternehmen oder Privatkunden können die Dienste der Alois Pünterer AG in Anspruch nehmen. Für die Markierungen in Werkhallen oder Sporthallen übernimmt die Alois Püntener AG auch die Hallen- sowie Flächenreinigung. Die Mitarbeiter der Alois Püntener AG müssen die Bodenbeschaffenheit jeweils genau prüfen, vorreinigen, um die neuen Markierungen aufzubringen und alte Markierungen restlos entfernen. Erst nach den vorbereitenden Arbeiten kann die eigentliche Aufgabe erledigt werden.
Soll die in der Schweiz geltende Verkehrsführung wegen einer Baustelle vorübergehend aufgehoben werden, werden stattdessen orange Markierungen eingesetzt. Je nach Situation vor Ort können zur Verkehrssicherung zusätzlich orange Markierungsknöpfe, orange Reflektoren und orange Leitkörper eingesetzt werden. Dadurch kann vorübergehend eine neue Verkehrsführung etabliert werden, die den Verkehr sicher um die Baustellen herumleitet. Orange hat eine höhere Priorität gegenüber den bestehenden weissen oder gelben Markierungen.
Richtlinien und Vorschriften schaffen Klarheit
Für jede Art der Markierung in der Schweiz existieren eigene Richtlinien und Vorschriften. Zu beachten ist, dass die Gültigkeit solcher Richtlinien alle paar Jahre überprüft und gegebenenfalls abgeändert wird. So können beispielsweise die Reflektion Eigenschaften von Markierungen regelmässig überprüft werden. Zuweilen wird festgestellt, dass bestimmte Materialien nicht das an dauerhafter Belastungsfähigkeit erfüllt haben, was erwartet wurde. Zudem werden auch im Strassenverkehr neue Verordnungen erlassen, die berücksichtigt werden müssen.
Die Normvorgaben zum Thema Retroreflektion stellen sicher, dass mindestens die Reflektionswerte Minimalanforderungen für Markierungen auf dem Fahrbahnbelag erfüllt werden. Die Leuchtwerte der Bodenmarkierungen müssen in der Schweiz den hohen Anforderungen einer stark frequentierten Autobahn standhalten. Zudem können besonders gefährliche Kurven am Strassenrand durch reflektierende Leitkörper sicherer gemacht werden. Das ist allerdings nicht die Aufgabe der Alois Püntener AG.
Nur dekorative Markierungen unterliegen einer Rutschwertnorm, während Signalmarkierungen diese nicht erfüllen müssen. Alle verwendeten Embleme und Strassenbeschriftungen müssen allgemeinverständlich sein. Jeder versteht es, wenn eine bestimmte Zone im Stadtgebiet durch ein allgemeinverständliches Zeichen als verkehrsberuhigte “Zone 30” ausgewiesen wird.
Zunehmend werden bestimmte Fahrwege in Stadtgebieten für Radfahrer ausgewiesen. In der Schweiz können solche Fahrrad-Strassen auf dem Asphalt mit roter Farbe gekennzeichnet sein. Gefährlich wird es an solchen Stellen aber, wenn abbiegender Verkehr den Radweg kreuzen muss oder wenn eine Bushaltestelle auf dem Radweg angefahren wird. Hier ist beiderseits besonderer Aufmerksamkeit vonnöten.
Die Relevanz von Bodenmarkierungen im industriellen Bereich
Bodenmarkierungen haben eine hohe Relevanz. Auch sie dienen der Unfallverhütung, der allgemeinen Verkehrsleitung und -sicherung. Allerdings beziehen sich die Vorschriften für solche Markierungen auf Fahrwege in Werkshallen oder auf Sporthallen. Auch in Werkshallen oder auf weitläufigen Firmengeländen im industriellen Bereich kann es in Stoßzeiten zu einer hohen Verkehrsdichte kommen. Daher ist die Alois Püntener AG auch in diesem Bereich spezialisiert. Jeder Untergrund, auf dem Markierungen aufgebracht werden sollen, stellt spezifische Anforderungen.